Tätigkeitsbereiche Notar

Als Notar unterstütze ich Sie sowohl im privaten, als auch im geschäftlichen Bereich bei der Vorbereitung und Umsetzung von Verträgen und Dokumenten, insbesondere auf den Rechtsgebieten

  des Immobilienrechts,
     (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Grundpfandrechte etc.)
  des Gesellschaftsrechts,
     (Gründung von Gesellschaften, Registeranmeldungen etc.)
  des Familienrechts,
     (Ehevertrag, Scheidung, Partnerschaft, Adoption etc.)
  des Erbrechts und
     (Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung etc.)
  der Vorsorge.
     (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht etc.)
Nicht nur auf diesen Rechtsgebieten berate ich Sie gerne. Der Notar übt ein hoheitliches Amt aus. Er ist unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten, kein einseitiger Interessenvertreter wie der Rechtsanwalt. Daher kann es gerade bei Vorhaben, Geschäften oder Vereinbarungen von großer Reichweite sinnvoll sein, den Notar als neutrale Instanz mit einzubeziehen, obwohl seine Mitwirkung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sprechen Sie mich gerne an, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Notar die richtige Anlaufstelle für Sie ist. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie bei der Wahl Ihres Notars örtlich nicht beschränkt sind. Auch wenn Sie nicht in Duisburg wohnen, ihren Firmensitz haben oder die betreffende Immobilie nicht auf Duisburger Stadtgebiet liegt, ist eine Begleitung durch mich jederzeit möglich.